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Detlef Fluch
Dokumentarfilmproduktion

“Film ist eher eine Methode, die Dinge in einen Zusammenhang zu stellen, als eine Geschichte zu erfinden: Die Erneuerung des Auges.” Johan van der Keuken

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Warum ich als Filmemacher plötzlich neoliberale Ansichten vertrete
und Wegbereiter des Kapitalismus geworden bin ...

Wäre ich Autofahrer, dann wäre ich vielleicht Mitglied im ADAC. Ich würde einen Mitgliedsbeitrag bezahlen und bekäme dafür eine Mitgliedszeitschrift, Pannenhilfe und der ADAC würde sich für mich politisch engagieren. Zum Beispiel für eine autogerechte Stadt, weniger Tempo-30-Zonen und mehr Autobahnen. Und wenn mir das nicht gefällt, trete ich aus, gehe in einen anderen Verband mit anderen Zielen oder regele mein Autofahrerleben ganz ohne Verband. Ich muss keiner Autofahrerlobby beitreten und diese finanzieren, nur weil ich Autofahrer bin. Ich muss auch nicht Parteimitglied werden,  oder, nur weil ich einen Job habe, Mitglied einer Gewerkschaft werden. Kurz: Ich muss in keinem Lobbyverband Mitglied werden, wenn ich dessen Politik nicht mittragen möchte. Es verletzte die Würde, dürfte man gezwungen werden, zahlendes Mitglied in einer Organisation zu werden, die den eigenen Interessen zuwiderhandelt. Auf der anderen Seite gibt es aber auch das Recht für jedermann, z.B. zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, Vereinigungen zu bilden (Artikel 9 des Grundgesetzes). Das ist ein Recht, wenn man so will, eine Freiheit, aber allemal keine Pflicht.

Anders sieht es allerdings aus, wenn man ein Gewerbetreibender ist - der Industrie- und Handelskammer (IHK) darf man sich nicht entziehen. Völlig unerheblich dafür ist, ob man mit seinem Gewerbe Gewinnerzielungsabsichten hat, oder einfach nur seinen Lebensunterhalt bestreiten will, ob man an Wirtschaftswachstum und Kapitalismus glaubt, oder eine Arbeit, die man gerne macht, mit Einnahmen verbindet. Wege in die Gewerblichkeit und Motivationen dazu gibt es viele – sicherlich muss man dafür aber nicht neoliberale Standpunkte einnehmen und vertreten. Es genügt, wenn man beim Finanzamt als Gewerbetreibender registriert ist, schon geht eine Meldung an die örtliche IHK, daraufhin ist man dort Mitglied und darüber hinaus zum Zahlen von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet. Die Höhe der Beiträge setzt sich aus einem Grundbetrag und einem "Hebesatz" zusammen, letzterer ist abhängig vom Gewinn des Gewerbebetriebes.

Selbstverständlich ist die IHK Berlin eine demokratisch aufgebaute Vereinigung, in der die Vollversammlung über die Richtlinien der IHK-Arbeit bestimmt. So heißt es auf der Webseite in der Rubrik "Über uns": "Die Vollversammlung ist deshalb spiegelbildlich zur Wirtschaftsstruktur Berlins aufgebaut: In Wahlgruppen werden die Wirtschaftszweige oder Branchen entsprechend ihrer Interessenlagen zusammengefasst und erhalten gemessen an ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für Berlin eine bestimmte Anzahl an Sitzen. Jeder Unternehmer kann dann alle fünf Jahre die Vertreter seiner Wahlgruppe und damit seiner unternehmerischen Interessen wählen - der Einzelhändler wählt also die Vertreter der Wahlgruppe "Handel", ein Pharmaunternehmen die Vertreter der Wahlgruppe "Chemische Industrie". Es gilt: Ein Unternehmen gleich eine Stimme, unabhängig davon, ob es sich um einen Ein-Mann-Betrieb oder einen internationalen Konzern handelt." Und in der Tat, jedes Mitglied in der IHK, sei es eine natürliche Person oder ein Konzern, hat eine Stimme, um die Vertreter für die Vollversammlung zu bestimmen. Das nähere regelt allerdings die Wahlordnung und in dieser wird festgelegt, dass die Stimmen unterschiedliche Gewichtungen bekommen: "Die IHK-Zugehörigen werden gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 IHKG zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten des IHK-Bezirks, der Sachnähe verschiedener Gewerbegruppen sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in Wahlgruppen eingeteilt. Für die Verteilung auf die Wahlgruppen werden insbesondere der Gewerbeertrag, die Beschäftigtenzahl und die Zahl der ihnen zuzurechnenden IHK-Zugehörigen herangezogen."

Im Bereich Handel etwa darf der Großhandel fünf Mitglieder in die Vollversammlung entsenden, der Einzelhandel 13 Mitglieder. Ich bezweifele allerdings, dass es nur 2,6 mal so viele Einzelhändler wie Großhändler in Berlin gibt. Der Bereich Kultur ist gar nicht aufgeführt, vielleicht ist er ja in den Bereiche Medien und Kommunikation oder Bildung und Freizeit mit enthalten, vielleicht aber auch nicht (beide Bereiche zusammen: 9 Vertreter). Wirtschaftlich ist der Bereich vermutlich nicht so interessant. Im Bereich Dienstleistungen dürfen übrigens die Firmen für "Unternehmensservices" mit Abstand die meisten Vertreter in die Vollversammlung entsenden (10 von 57). Der Wert einer Stimme kann doch recht verschieden sein. Ein wenig seltsam mutet auch die Bestimmung an, dass die IHK-Mitglieder unmittelbar 98 Vertreter für die Vollversammlung wählen dürfen, weitere 12 Vertreter werden dann mittelbar von den bereits gewählten Vertretern bestimmt. Die Gewichtung der einzelnen IHK-Mitglieder wird also nochmals verstärkt.

An und für sich können IHKs ja durchaus nützlich sein: Sie beraten in Rechtsfragen, in Fragen der Aus- und Weiterbildung, helfen Existenzgründern, geben Auskunft zu Fördermitteln, stellen Carnets und andere Urkunden aus, organisieren Ausbildungsprüfungen, kurz: Sie geben Gewerbetreibenden vielfältige Hilfestellungen. Und sie betreiben Lobbyarbeit in Medien und politischen Gremien.

Die Berliner IHK etwa nahm öffentlich Stellung zu Themen, die auch weitreichende Implikationen auf die Sozial- und Umweltpolitik haben. Da heißt es beispielsweise, dass die Einrichtung der Umweltzone ab Januar 2008 und neue Tempo-30-Zonen der Wirtschaft schaden würden, es sei "völliger Schwachsinn", den Flughafen Tempelhof bereits im Oktober 2008 schließen zu wollen (Zitat Eric Schweitzer, IHK-Präsident: "Ich warne die Stadt davor, die Standortbedingungen zu verschlechtern und die Stadt lahmzulegen."). IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder sprach sich für ein schnelleres Tempo bei Reformen im Bildungsbereich aus, das Projekt Gemeinschaftsschule solle aufgegeben werden. Auch regte die IHK einen Stellenabbau im öffentlichen Dienst an, Kürzungen im Kita- und Bildungsbereich, Preiserhöhungen bei der BVG und den Wasserbetrieben und Privatisierungen. Der Dachverband der deutschen IHKs, der DIHK mischt auch europaweit in Sachen Kernenergie mit: "EU-Parlament und Rat sollten die EU-Kommission hinsichtlich ihrer positiven Bewertung der Kernenergie unterstützen. Staaten, die den Einsatz von Kernenergie verbieten, sollten zur Vorlage eines Nachweises verpflichtet werden, dass die Energieversorgung der EU nicht im Hinblick auf die Ziele Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz beeinträchtigt wird. Die vom Europäischen Rat beschlossenen Treibhausgas-Reduktionszusagen der EU sind zu ehrgeizig". Und ganz schlicht sprach sich (vor Fukushima) die IHK-Nord in ihrem Forderungspapier dafür aus, konventionelle Kraftwerksbauten nicht zu blockieren und die Laufzeiten der Kernkraftwerke zu verlängern.

Auch auf Gebieten, die nicht so spektakulär scheinen, wird die IHK aktiv: "Der DIHK fordert die Länder auf, kurzfristig Funkfrequenzen für den Breitbandausbau zur Verfügung zu stellen, die z. B. durch die Digitalisierung des terrestrischen Rundfunks frei werden - die sogenannte Digitale Dividende." In einer Stellungnahme für die Bundesnetzagentur vom Juli 2009 heißt es: "Wir unterstützen auch den eingeschlagenen Weg, zur Verfahrensbeschleunigung die Frequenzen aus der Digitalen Dividende gemeinsam mit den anderen oben genannten Frequenzen zu vergeben." Es handelt sich hierbei um die Neuvergabe von Sendefrequenzen im Bereich von 800 MHz zugunsten von schnellen Mobilfunkverbindungen (LTE-Übertragungsstandard). Leider befinden sich in diesem Frequenzbereich nicht nur analoge Rundfunksignale, sondern Frequenzen, die bisher für drahtlose Mikrofone genutzt wurden. In der Folge bedeutet dieses, dass nun tausende von Theatern, Musikveranstaltern, Eventbühnen, Sendeanstalten, Musikern und eben auch Filmemachern mit ihren Funkmikrofonen nichts mehr anfangen können. Jedes Handy, das mit dem LTE-Standard betrieben wird, würde den Empfang stören. Und da die Frequenzen ja nun "das Eigentum" von neuen Netzbetreibern sind, wird der Betrieb der Funkmikrofone auch illegal. Für eine mittelgroße Theaterbühne bedeutet das Neuinvestitionen, die durchaus über 100 000 Euro betragen können. Die so technikfreundliche Forderung der IHKs nach der digitalen Dividende kann also auch das Aus für etliche Kulturschaffende bedeuten. Aber als Kulturschaffender ist man ja auch nicht die Zielgruppe für die IHKs, Zwangsmitglied in vielen Fällen hingegen schon.

Die IHKs vertreten diese Positionen im Namen ihrer Mitglieder, also scheinbar auch in meinem Namen. Die Mitglieder finanzieren diese Lobbyarbeit durch ihre Beiträge, die den wesentlichen Teil der Einnahmen der IHKs bilden. Also auch mit meinen Beiträgen. Selbstverständlich darf eine Interessengemeinschaft von Gewerbetreibenden solche Forderungen stellen und politisch auf deren Umsetzung hinarbeiten, sei es auch noch so neoliberal, kapitalistisch oder wie auch immer weltanschaulich begründet. Und ganz selbstverständlich darf niemand dazu gezwungen werden, diese Forderungen mitzutragen und mitzufinanzieren. Eine Zwangsmitgliedschaft in einem Interessenverband ist ein Widerspruch in sich, sie ist nicht legitim und darf nicht legal sein. Ich will da raus.

Neuigkeiten 2016
Ganz langsam bewegt sich etwas: Es gibt eine erste Rechtsprechung zur unzulässigen Praxis der Meinungsäußerungen von einzelnen IHK-Verbänden:
https://www.test.de/Mutmacher-Pflichtmitglied-Thomas-Siepelmeyer-stoppt-IHK-5068799-0/

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